1. Vertragsbedingungen
Für alle, auch künftige Angebote und Lieferungen des Verkäufers, sind ausschließlich die Geschäftsbedingungen des Waren-Vereins der Hamburger Börse e.V. (WVB) in der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Fassung maßgeblich, soweit sie nicht durch ausdrückliche, insoweit vorrangige Bestimmungen dieser Verkaufsbestätigung abgeändert werden. Der Verkäufer verkauft nur zu diesen seinen Bedingungen unter Ausschluss von Einkaufsbedingungen des Käufers, auch wenn dieselben dem Verkäufer bereits von dem Käufer mitgeteilt worden sind oder in seiner Bestellung ausdrücklich aufgeführt werden. Eine Annahme der von dem Verkäufer gelieferten Waren durch den Käufer bedeutet eine Anerkennung der Verkaufsbedingungen des Verkäufers auch für zukünftige Geschäfte. Eines Widerspruchs des Verkäufers gegen Einkaufsbedingungen des Käufers bedarf es nicht. Ein Schweigen des Verkäufers auf derartige Bedingungen oder auf Einheitsbedingungen ist keine Anerkennung solcher Bedingungen. Ein Schweigen des Verkäufers auf entgegenstehende Auftragsbestätigungen des Käufers ist nicht als Einverständnis anzusehen. Jede Abweichung einer Auftragsbestätigung des Käufers von den Bedingungen des Verkäufers gilt als Ablehnung.
Nimmt der Käufer dennoch die Lieferung des Verkäufers an, so gilt dies unwiderleglich als Einverständnis mit den Verkaufsbedingungen des Verkäufers.
Der Käufer bekennt, daß ihm die Waren-Vereins-Bedingungen bekannt sind. Er wird im übrigen darauf hingewiesen, dass diese erhältlich sind über den Waren-Verein der Hamburger Börse e.V., 20095 Hamburg, Große Bäckerstraße 4.
Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von der Geschäftsleitung des Verkäufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt werden.Die Unterlassung der Gegenzeichnung dieser Verkaufsbestätigung seitens des Käufers hat keinen Einfluß auf die Gültigkeit des Abschlusses.
Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinn von§ 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.